(Anm: Übergangsrecht zur Nov. LGBl.Nr. 13/2022)
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2022 in Kraft. Auf Wohnbeihilfenansuchen, deren Bewilligungszeitraum vor dem 1. Jänner 2022 beginnt, ist die Oö. Wohnbeihilfen-Verordnung 2012, LGBl. Nr. 107/2011, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 129/2020, anzuwenden.
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