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Verordnung, mit der ein Sanierungsprogramm für Fließgewässer erlassen wird
§ 4
§ 4 § 4
In Kraft seit 22. Dezember 2011
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§ 4 § 4 — Verordnung, mit der ein Sanierungsprogramm für Fließgewässer erlassen wird
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Diese Verordnung tritt mit 22. Dezember 2011 in Kraft.
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