Gemäß § 15 Abs. 2 Oö. NSchG 2001 werden jene Maßnahmen bezeichnet, die geeignet sind, einen günstigen Erhaltungszustand der in der Tabelle 2 genannten natürlichen Lebensräume zu gewährleisten.
Tabelle 2:
Bezeichnung des Lebensraums | Pflegemaßnahmen |
7220* Kalktuffquellen (Cratoneurion) | Erhalt der hydrologischen Verhältnisse; Monitoring der Nährstoffeinträge und gegebenenfalls Reduktion dieser, Anlage von Pufferflächen |
9130 Waldmeister-Buchenwald (Asperulo-Fagetum) | Dauernder Nutzungsverzicht; Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen, Schaffung von Altholzinseln; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Naturverjüngung bzw. Aufforstung unter Förderung gesellschaftstypischer Gehölze; Wildstandsregulierungen in Richtung eines mit der Waldgesellschaft verträglichen Wildstandes, Schutz der (Natur) Verjüngung wenn erforderlich |
9180* Hang- und Schluchtwälder (Tilio-Acerion) | Dauernder Nutzungsverzicht; Nutzungseinschränkungen Waldbau (zB Begrenzung der Schlaggröße, Belassen von liegendem und stehendem Totholz, Verlängerung der Umtriebszeit, Verzicht auf die Neuanlage von Wegen; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Naturverjüngung unter Förderung gesellschaftstypischer Gehölze |
91E0* Auenwälder mit Alnus glutinosa und Fraxinus excelsior (Alno-Padion, Alnion incanae, Salicion albae) | Erhalt der Hydrologie und der Standortverhältnisse; dauernder Nutzungsverzicht; Schaffung von Altholzinseln; Entfernung nicht gesellschaftstypischer Gehölze; Naturverjüngung unter Förderung gesellschaftstypischer Gehölze |
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