(1) In der Anlage sind die Grenzen des Europaschutzgebiets in einem Plan im Maßstab 1 : 2.500 (Anlage 1) dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf, ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlage 2 maßgeblich.
(2) Das Europaschutzgebiet umfasst ausschließlich das Gebiet, das von folgender Verordnung zur Gänze erfasst ist:
Verordnung, mit der das Reinthallermoos in der Gemeinde Attersee als Naturschutzgebiet festgestellt wird, LGBl. Nr. 104/1991.
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