(1) Das Gebiet „Ettenau II“ in den Gemeinden St. Radegund und Ostermiething, politischer Bezirk Braunau am Inn, ist Naturschutzgebiet im Sinn des § 25 Oö. NSchG 2001.
(2) In den Anlagen 1/1 und 1/2 sind die Grenze des Naturschutzgebiets sowie die verschiedenen Bestandszonen des Landschaftspflegeplans gemäß § 4 durch die Pläne im Maßstab 1 : 5.000 dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf dieser Darstellungen, ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlagen 2/1 und 2/2 maßgeblich.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise