(1) Gemäß § 15 Abs. 2 Oö. NSchG 2001 werden jene Maßnahmen bezeichnet, die geeignet sind,
1. einen günstigen Erhaltungszustand der in der Tabelle 5 genannten Vogelarten zu gewährleisten
Tabelle 5
Bezeichnung der Art | Pflegemaßnahmen |
A021 Große Rohrdommel | Erhalt verkrauteter Altarme sowie Altschilfbänke, insbesondere am Altwasserbach |
A027 Silberreiher | Erhalt ungestörter Altholzbestände entlang der Salzach sowie von extensiv genutztem Grünland; Erhalt ungestörter Baumbestände im Auwald |
A028 Graureiher | Erhalt naturnaher Gewässer, ungestörter Rast-, Schlaf- und Brutplätze innerhalb der Waldflächen sowie des extensiv genutzten Kulturlandes |
A030 Schwarzstorch | Erhalt ungestörter Altholzbestände sowie naturnaher Klein- und Fließgewässer; um bekannte Horstbäume ist eine Baumgruppe von mindestens zehn Bäumen zu belassen |
A051 Schnatterente | Erhalt der größeren stehenden oder langsam fließenden Gewässer |
A052 Krickente | Erhalt der Altwässer innerhalb des Auwaldgürtels |
A055 Knäckente | Erhalt der stehenden und langsam fließenden Gewässer |
A067 Schellente | Erhalt der Fließgewässerabschnitte der Salzach und der daran angrenzenden Auwälder; um bekannte Brutbäume ist eine Baumgruppe von mindestens zehn Bäumen zu belassen |
A070 Gänsesäger | Erhalt der Fließgewässerabschnitte mit den hier vorhandenen Kiesbänken; Erhalt von störungsarmen Rastplätzen; Sicherung eines ausreichenden Angebots an Bruthöhlen in den Waldlebensräumen; um bekannte Brutbäume ist eine Baumgruppe von mindestens zehn Bäumen zu belassen |
A072 Wespenbussard | Erhalt aufgelockerter Laubwaldbestände und ungestörter Altholzinseln sowie von Wiesen und Feuchtflächen; um bekannte Horstbäume ist eine Baumgruppe von mindestens zehn Bäumen zu belassen |
A073 Schwarzmilan | Erhalt störungsarmer Altholzbestände innerhalb des Auwaldes sowie von Altarmen und anderen Feuchtflächen; Erhalt der Fließstrecke der Salzach; um bekannte Horstbäume ist eine Baumgruppe von mindestens zehn Bäumen zu belassen; Sicherung extensiv bewirtschafteter Kulturlandflächen |
A081 Rohrweihe | Erhalt störungsfreier Röhrichtflächen; Sicherung extensiv bewirtschafteter Kulturlandflächen |
A094 Fischadler | Erhalt der Fließstrecke der Salzach, vor allem der ungestörten Engtalabschnitte im Bereich Werfenau |
A099 Baumfalke | Erhalt der Fließgewässerabschnitte der Salzach; Erhalt naturnaher Altholzbestände in den Au- und Hangwäldern; um bekannte Brutbäume ist eine Baumgruppe von mindestens zehn Bäumen zu belassen; Erhalt extensiver Kulturlandflächen |
A118 Wasserralle | Erhalt der Altwässer und der gewässernahen gefluteten Röhrichtflächen in den Salzachauen |
A136 Flussregenpfeifer | Erhalt der Fließgewässerstrecke in der Salzach sowie der Kiesbänke |
A168 Flussuferläufer | Erhalt der Fließgewässerstrecke in der Salzach sowie der Kiesbänke |
A207 Hohltaube | Erhalt altholzreicher Laubmischwälder mit einem hohen Angebot an Schwarzspechthöhlen; Sicherung von Flächen der offenen Kulturlandschaft mit artenreicher krautiger Vegetation |
A215 Uhu | Erhalt und Sicherung bekannter Brutplätze |
A229 Eisvogel | Sicherung bzw. Schaffung geeigneter Strukturen zur Anlage von Bruthöhlen entlang der Salzach und ihrer Nebenarme |
A234 Grauspecht | Sicherung großflächiger, durch Auflichtungen strukturierter Laubwaldbestände, va. Altholzbestände im Au- und Hangwald; Sicherung von durch alte Einzelbäume strukturiertem, extensiv genutztem Grünland |
A236 Schwarzspecht | Erhalt von Altbeständen in Au- und Hangwäldern; Sicherung von Buchen mit einem Brusthöhendurchmesser (BHD) über 35 cm zur Anlage von Bruthöhlen; um bekannte Brutbäume ist eine Baumgruppe von mindestens zehn Bäumen zu belassen |
A290 Feldschwirl | Erhalt reich strukturierter krautreicher Feuchtwiesen und Auwaldlichtungen |
A319 Grauschnäpper | Sicherung naturnaher Laubwaldflächen |
A338 Neuntöter | Erhalt von Gebüschen und Hecken mit Dornsträuchern innerhalb extensiv genutzter, insektenreicher Grünlandflächen |
A340 Raubwürger | Erhalt von großflächig offenem, extensiv genutztem, teilweise mit Gehölzen bestandenem Kulturland |
A381 Rohrammer | Erhalt von Streuwiesen und Röhrichtflächen |
2. einen günstigen Erhaltungszustand der in der Tabelle 6 genannten natürlichen Lebensräume zu gewährleisten
Tabelle 6
Bezeichnung des Lebensraums | Pflegemaßnahmen |
3240 Alpine Flüsse mit Ufergehölzen von Salix eleagnos | Erhalt der derzeitigen hydrologischen Verhältnisse; im Rahmen von wasserbaulichen Maßnahmen kann das Potential zur Umlagerung des Sediments verbessert werden |
3260 Flüsse der planaren bis montanen Stufe mit Vegetation des Ranunculion fluitantis und des Callitrichio-Batrachion | Erhalt der derzeitigen hydrologischen Verhältnisse |
7220* Kalktuffquellen (Cratoneurion) | Erhalt der Standorte inkl. der derzeitigen hydrologischen und trophischen Verhältnisse der Umgebung |
und
3. einen günstigen Erhaltungszustand der in der Tabelle 7 genannten Tierarten zu gewährleisten
Tabelle 7
Bezeichnung der Art | Pflegemaßnahmen |
1056 Heller Ameisenbläuling | Einmalige späte Mahd, Abtransport des Mähgutes, Einschränkung der Düngung |
1061 Dunkler Ameisenbläuling | Einmalige späte Mahd, Abtransport des Mähgutes, Einschränkung der Düngung |
1105 Huchen | Erhalt von Schotterbänken und naturnahen Bachmündungen |
1124 Weißflossengründling | Erhalt von Schotterbänken, naturnahen Bachmündungen und Nebengewässern |
1134 Bitterling | Erhalt von Altarmen mit Schlamm- und Sandgrund und vegetationsreichen Ufern, die Vorkommen von Großmuscheln aufweisen |
1163 Koppe | Erhalt naturnaher Bachmündungen und Nebengewässer |
1193 Gelbbauchunke | Erhalt der vorhandenen als Laichhabitat geeigneten Kleingewässer, va. auch bei Instandhaltungsarbeiten flussab der Lohjörglmündung |
1337 Biber | Erhalt der Ufergehölzsäume mit standortgerechten Gehölzen (va. Weiden); Erhalt unverbauter Uferabschnitte |
(2) Darüber hinaus sind die Landschaftspflegepläne, die im Rahmen der in § 2 Abs. 2 angeführten Verordnungen erlassen wurden, anzuwenden.
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