(1) Gemäß § 15 Abs. 2 Oö. NSchG 2001 werden jene Maßnahmen bezeichnet, die geeignet sind, einen günstigen Erhaltungszustand der in der Tabelle 3 genannten Vogelarten zu gewährleisten.
Tabelle 3
Bezeichnung der Art | Pflegemaßnahmen |
A081 Rohrweihe | Erhalt der offenen Wasserfläche des Seeleithensees sowie des angrenzenden Schilfbestandes; Erhalt einer strukturreichen mit Brachen durchsetzten Kulturlandschaft |
A082 Kornweihe | Erhalt und Pflege von Feuchtwiesen; Bereitstellung von Stilllegungsflächen |
A193 Flussseeschwalbe | Schaffung und Pflege geeigneter Brutmöglichkeiten (zB Prädatorensichere Kies- oder Schilfstrukturen oder künstliche Plattformen) |
A272 Blaukehlchen | Erhalt bzw. Erweiterung vernässter gehölzfreier Moor- und Grünlandflächen |
A052 Krickente | Erhalt von deckungsreichen flachen Ufern am Seeleithensee, Verlandungszonen und offenen Schlammflächen sowie von deckungsreichen Ufern entlang des Seeleithensee-Kanals |
A118 Wasserralle | Erhalt von Röhrichtflächen am Seeleithensee und entlang des Seeleithensee-Kanals |
A142 Kiebitz | Erhalt extensiv genutzter Wiesen und Weiden sowie Rainen als Nahrungshabitat |
A153 Bekassine | Erhalt bzw. Erweiterung extensiv genutzter gehölzfreier Feucht- und Moorwiesen; Zulassen periodischer Überschwemmungen dieser Wiesen |
A160 Großer Brachvogel | Erhalt bzw. Erweiterung großflächiger gehölzfreier Moorflächen und extensiv genutzter gehölzfreier Wiesen |
A257 Wiesenpieper | Erhalt bzw. Erweiterung extensiv genutzter gehölzfreier Wiesen und Moorflächen; Erhalt von Warten |
A290 Feldschwierl | Erhalt bzw. Erweiterung extensiv genutzter Wiesen, Hochstaudenfluren und aufgelockerter Gebüsche |
A340 Raubwürger | Erhalt und Förderung von Einzelstrukturen (Büsche, Hecken, Einzelbäume); Erhalt von großflächig extensiv genutzten Grünlandlebensräumen |
A381 Rohrammer | Erhalt von Röhrichtflächen; Zulassen von Überschwemmungen und natürlicher Sukzession auf gewässernahen Flächen |
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