LandesrechtOberösterreichVerordnungenV Naturschutzgebiet "Langmoos" in St. Lorenz§ 1

§ 1§ 1

In Kraft seit 01. Juni 2010
Up-to-date

(1) Das „Langmoos“ in der Gemeinde St. Lorenz, politischer Bezirk Vöcklabruck, ist Naturschutzgebiet im Sinn des § 25 Oö. NSchG 2001.

(2) In der Anlage ist die Grenze des Naturschutzgebiets durch den Plan im Maßstab 1:5.000 (Anlage 1) dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf des Naturschutzgebiets, ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlage 2 maßgeblich.

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