(1) Soweit in dieser Verordnung auf Bundesverordnungen verwiesen wird und nicht ausdrücklich eine bestimmte Fassung genannt ist, sind diese in folgender Fassung anzuwenden:
- Aufzüge-Sicherheitsverordnung 1996, BGBl. Nr. 780/1996, in der Fassung der Kundmachung BGBl. II Nr. 199/1997;
- Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2008, BGBl. II Nr. 274/2008, in der Fassung der Kundmachung BGBl. II Nr. 19/2016;
- Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2015, BGBl. II Nr. 280/2015, in der Fassung der Kundmachung BGBl. II Nr. 198/2016;
- Maschinen-Sicherheitsverordnung 2010, BGBl. II Nr. 282/2008, in der Fassung der Kundmachung BGBl. II Nr. 204/2018;
- Hebeanlagen-Betriebsverordnung 2009, BGBl. II Nr. 210/2009, in der Fassung der Kundmachung BGBl. II Nr. 350/2016.
(2) Soweit in dieser Verordnung auf gemeinschaftsrechtliche Bestimmungen verwiesen wird, sind diese in folgender Fassung anzuwenden:
- „Aufzüge-Richtlinie 2014/33/EU“: Richtlinie 2014/33/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge, ABl. Nr. L 96 vom 29. März 2014.
(3) Soweit in dieser Verordnung auf ÖNORMEN verwiesen wird und nicht ausdrücklich eine bestimmte Fassung genannt ist, sind diese in folgender Fassung anzuwenden:
- „ÖNORM B 2454:1994“: ÖNORM B 2454 „Umbaurichtlinie für Personen- und Lastenaufzüge - Elektrisch betriebene Aufzüge, Ausgabe 1.10.1994;
- „ÖNORM B 2454:1998“: ÖNORM B 2454 „Umbaurichtlinie für Personen- und Lastenaufzüge“, Ausgabe 1.3.1998;
- „ÖNORM B 2454-2:2005“: ÖNORM B 2454-2 „Sicherheitsprüfung an bestehenden Aufzügen und Sicherheitsregeln für die Änderung bestehender Aufzüge - Teil 2: Modernisierung von Aufzügen“, Ausgabe 1.9.2005;
- „ÖNORM B 2454-2:2010“: ÖNORM B 2454-2 „Sicherheitsprüfung an bestehenden Aufzügen und Sicherheitsregeln für die Änderung bestehender Aufzüge - Teil 2: Modernisierung von Aufzügen“, Ausgabe 1.11.2010;
- „ÖNORM B 2454-1:2010“: ÖNORM B 2454-1 „Sicherheitsprüfung an bestehenden Aufzügen und Sicherheitsregeln für die Änderung bestehender Aufzüge - Teil 1: Ergänzende Bestimmungen zur ÖNORM EN 81-80“, Ausgabe 1.11.2010;
- „ÖNORM B 2454-1:2025“: ÖNORM B 2454-1 „Sicherheitsprüfung an bestehenden Personen- und Lastenaufzügen und Sicherheitsregeln für die Änderung bestehender Personen- und Lastenaufzüge - Teil 1: Nationale Filterung zur ÖNORM EN 81-80:2019“, Ausgabe 15.3.2025.
(4) Die in dieser Verordnung angeführten ÖNORMEN können beim Austrian Standards Institute in 1020 Wien, Heinestraße 38, bezogen werden.
(5) Die im Abs. 3 genannten ÖNORMEN werden zusätzlich in der sich aus dieser Verordnung ergebenden Fassung gemäß § 14 Abs. 6 Oö. Verlautbarungsgesetz 2015 kundgemacht. Sie sind während der Dauer der Wirksamkeit dieser Verordnung beim Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Umwelt-, Bau- und Anlagentechnik, während der Amtsstunden öffentlich einsehbar.
(Anm: LGBl.Nr. 62/2025)
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