LandesrechtOberösterreichVerordnungenV Europaschutzgebiet und Landschaftspflegeplan "Oberes Donau- und Aschachtal"§ 6

§ 6§ 6

In Kraft seit 01. August 2009
Up-to-date

(1) Gemäß § 15 Abs. 2 Oö. NSchG 2001 werden jene Maßnahmen bezeichnet, die geeignet sind,

1. einen günstigen Erhaltungszustand der in der Tabelle 4 genannten Vogelarten zu gewährleisten:

Tabelle 4:

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Bezeichnung Pflegemaßnahmen

der Art

A030 Erhalt von Altholzbeständen,

Schwarzstorch Außernutzungstellung von

Waldbeständen, Erhalt waldnaher Wiesen,

naturnaher Bachläufe und Feuchtflächen;

Sicherung bekannter Horststandorte durch

Ausweisung von Ruhezonen, Durchführung

von Nutzungen/Maßnahmen nur außerhalb

der Balz- und Brutzeit

A072 Erhalt aufgelockerter Waldbestände

Wespenbussard und Altholzinseln, Verlängerung

der Umtriebszeit; Erhalt und Pflege

extensiver Wiesenflächen insbesondere in

Waldrandnähe, Durchführung von

Nutzungen/Maßnahmen nur außerhalb der

Balz- und Brutzeit

A215 Sicherung der Brutplätze durch

Uhu Ruhezonen, Durchführung von

Nutzungen/Maßnahmen nur außerhalb der

Balz- und Brutzeit

A229 Sicherung von (potenziellen und

Eisvogel aktuellen) Brutplätzen, Schaffung

geeigneter Strukturen zur Anlage von

Bruthöhlen im Rahmen von

Wasserbaumaßnahmen

A234 Erhalt geeigneter Bäume zur Anlage

Schwarzspecht von Bruthöhlen (v.a. Buchen mit einem

Brusthöhendurchmesser größer 35 cm),

Erhalt von Altholzinseln,

Außernutzungstellung von Waldbeständen,

Erhöhung der Umtriebszeit, Durchführung

von Nutzungen/Maßnahmen nur außerhalb

der Balz- und Brutzeit

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2. einen günstigen Erhaltungszustand der in Tabelle 5 genannten natürlichen Lebensräume zu gewährleisten:

Tabelle 5:

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Bezeichnung der Pflegemaßnahmen

Lebensräume

3150 Erhaltung der Gewässer bezüglich

Natürliche eutrophe Wasser- und Nährstoffhaushalt,

Seen mit einer Maßnahmen zur Verhinderung von

Vegetation des Nährstoffeinträgen (z. B. Anlage von

Magnopotamions oder Pufferstreifen, Reduktion der

Hydrocharitions Düngung im Nahbereich, effektive

Abwasserreinigung)

3260 Schutz und Erhaltung der

Flüsse der planaren Gewässerhydrologie; Maßnahmen zur

bis montanen Stufe mit Verhinderung von Nährstoffeinträgen

Vegetation des (z. B. Anlage von Pufferstreifen,

Ranunculion fluitantis Reduktion der Düngung im Nahbereich,

und des effektive Abwasserreinigung)

Callitricho-Batrachion

6430 Erhaltung eines möglichst

Feuchte unbeeinflussten natürlichen

Hochstaudenfluren der Störungsregimes; Entbuschung;

planaren und montanen Spätsommermahd im zweijährigen

bis alpinen Stufe Abstand; Anlage von Pufferstreifen

bei angrenzenden intensiv genutzten

landwirtschaftlichen Flächen

(Düngeverzicht oder Düngereduktion)

6510 Extensive Nutzung (ein- bis zweimalige

Magere Mahd, keine Düngung); Maßnahmen zur

Flachland-Mähwiesen Vermeidung von Nährstoffeinträgen

(Alopecurus pratensis, (z. B. Anlage von Pufferstreifen)

Sanguisorba officinalis)

9110 Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen,

Hainsimsen-Buchenwald Belassen von Altholzinseln; Belassen

(Luzulo-Fagetum) von liegendem und stehendem Totholz;

Verlängerung der Umtriebszeit;

Belassen der Strauchschicht; Belassen

von Schlägerungsresten; Entfernung

nicht gesellschaftstypischer Gehölze;

Naturverjüngung bzw. Aufforstung unter

Förderung gesellschaftstypischer

Gehölze; Wildstandsregulierung in

Richtung eines mit der Waldgesellschaft

verträglichen Wildstands, Schutz der

(Natur )Verjüngung

9130 Nutzungsverzicht bei Einzelbäumen,

Waldmeister-Buchenwald Belassen von Altholzinseln; Belassen

(Asperulo-Fagetum) von liegendem und stehendem Totholz;

Verlängerung der Umtriebszeit; Belassen

der Strauchschicht; Belassen von

Schlägerungsresten; Entfernung nicht

gesellschaftstypischer Gehölze;

Naturverjüngung bzw. Aufforstung unter

Förderung gesellschaftstypischer

Gehölze; Wildstandsregulierung in

Richtung eines mit der Waldgesellschaft

verträglichen Wildstands, Schutz der

(Natur )Verjüngung

9170 Mittelwaldnutzung; Nutzungsverzicht

Labkraut-Eichen- Einzelbäume (ausgenommen Hainbuchen),

Hainbuchen-wald Belassen von Altholzinseln; Förderung

(Galio-Carpinetum) der Eiche durch Lochhiebe oder

kleinflächige Kahlhiebe; Belassen von

liegendem und stehendem Totholz;

Verlängerung der Umtriebszeit bei

Eichen und anderen beigemischten

Edellaubbaumarten; Belassen der

Strauchschicht; Belassen von

Schlägerungsresten; Entfernung nicht

gesellschaftstypischer Gehölze;

Naturverjüngung unter Förderung der

gesellschaftstypischen Gehölze;

Wildstandsregulierung in Richtung eines

mit der Waldgesellschaft verträglichen

Wildstands; Schutz der (Natur-)

Verjüngung

9180* Begrenzung der Schlaggröße; Belassen

Schlucht- und von liegendem und stehendem Totholz;

Hangmisch-wälder Verlängerung der Umtriebszeit; Belassen

(Tilio-Acerion) der Strauchschicht; Belassen von

Schlägerungsresten; Entfernung nicht

gesellschaftstypischer Gehölze;

Naturverjüngung unter Förderung

gesellschaftstypischer Gehölze

91E0* Erhalt der Dynamik und der

Auenwälder mit Alnus Standortverhältnisse (laterale

glutinosa und Fraxinus Vernetzung mit den Fließgewässern,

excelsior (Alno-Padion, Anbindung von Nebenarmen, u.a.);

Alnion inca-nae, Nutzungsverzicht Einzelbäume;

Salicion albae) Belassen von Altholzinseln;

Belassen von liegendem und stehendem

Totholz; Verlängerung der Umtriebszeit;

Belassen der Strauchschicht; Belassen

von Schlägerungsresten; Entfernung

nicht gesellschaftstypischer Gehölze;

Naturverjüngung unter Förderung

gesellschaftstypischer Gehölze

9410 Dauernder Nutzungsverzicht

Montane bis alpine

bodensaure Fichtenwälder

(Vaccinio-Piceetea)

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und

3. einen günstigen Erhaltungszustand der in Tabelle 6 genannten Tierarten zu gewährleisten:

Tabelle 6:

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Bezeichnung Pflegemaßnahmen

der Art

1337 Erhalt des Ufergehölzsaums mit

Biber standortgerechten Gehölzen

1355 Erhalt von strukturierten Ufern

Fischotter mit Ufergehölzsäumen; Erhalt

naturnaher Gewässerabschnitte und

Kleingewässer

1324 Erhalt unterwuchsfreier bzw.

Großes Mausohr unterwuchsarmer Laub- und Mischwälder

sowie Wiesenflächen

1166 Erhalt von Kleingewässern; Maßnahmen

Kammmolch zur Sicherung bestehender Stillgewässer

im Bereich der Schlögener Schlinge

1193 Erhalt von Kleingewässern (flach,

Gelbbauchunke temporär bis episodisch); Entbuschung

im Bereich potenzieller Habitate

1061 Mahd nicht vor dem 1. September,

Dunkler auf wüchsigen Standorten ist

Ameisenbläuling zusätzlich eine Frühjahrsmahd vor dem

31. Mai möglich; Einschränkung der Düngung

1059 Mahd nicht vor dem 1. September, auf

Heller wüchsigen Standorten ist zusätzlich

Ameisenbläuling eine Frühjahrsmahd vor dem 31. Mai

möglich; Einschränkung der Düngung

1078 Erhalt feuchter Waldsäume

Spanische Flagge

1083 Erhalt alter, nicht allzu dichter

Hirschkäfer Eichenbestände; Belassen von Totholz

und alten Bäumen

1160 Erhalt von Schotterbänken in

Streber Stauwurzelbereichen sowie naturnaher

Bacheinmündungen; Reaktivierung

durchströmter Nebenarme und Inseln mit

Vegetation

1114 Erhalt von Schotterbänken in

Frauennerfling Stauwurzelbereichen, naturnahen

Bacheinmündungen, durchströmten Nebenarmen

und Inseln mit Vegetation sowie einseitig

angebundenen Altarmen

1124 Erhalt von Schotterbänken in

Weißflossen- Stauwurzelbereichen, naturnahen

gründling Bacheinmündungen, durchströmten Nebenarmen

und Inseln mit Vegetation sowie einseitig

angebundenen Altarmen

1163 Erhalt naturnaher Bacheinmündungen,

Koppe Schotterbänken in Stauwurzelbereichen,

durchströmter Nebenarme und Inseln mit

Vegetation

1159 Erhalt durchströmter Nebenarme,

Zingel einseitig angebundener Altarme und

Inseln mit Vegetation sowie Schotterbänken

in Stauwurzelbereichen

1157 Erhalt einseitig angebundener Altarme,

Schrätzer Schotterbänken in Stauwurzelbereichen,

durchströmten Nebenarmen und Inseln mit

Vegetation

1130 Erhalt von Ruhigwasserbereichen im

Schied Strom, einseitig angebundenen Altarmen,

Schotterbänken in Stauwurzelbereichen,

naturnahen Bacheinmündungen sowie

durchströmten Nebenarmen und Inseln mit

Vegetation

2522 Erhalt von Ruhigwasserbereichen im Strom,

Sichling einseitig angebundenen Altarmen,

durchströmten Nebenarmen und Inseln mit

Vegetation

1139 Erhalt von Ruhigwasserbereichen im Strom

Perlfisch sowie durchströmten Nebenarmen und

Inseln mit Vegetation

2555 Erhalt von Ruhigwasserbereichen im Strom,

Donaukaulbarsch einseitig angebundenen Altarmen,

Schotterbänken in Stauwurzelbereichen sowie

durchströmten Nebenarmen und Inseln mit

Vegetation

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(2) Für das Naturschutzgebiet „Schlossberg Neuhaus“ in der Gemeinde St. Martin im Mühlkreis ist ausschließlich der Landschaftspflegeplan, der für dieses Gebiet mit Verordnung, LGBl. Nr. 97/2004, erlassen wurde, anzuwenden.

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