§ 5
Leitprinzipien
(1) Im Zusammenhang mit der Vorsorge für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen gibt es folgende Leitprinzipien:
1. Es sind kontinuierliche Maßnahmen im Bereich der Prävention, der Akuthilfe sowie der weiterführenden und nachgehenden Hilfestellungen bereitzustellen. Die Kooperation mit Akteuren vor Ort und vorhandenen Strukturen ist im Bedarfsfall sicherzustellen.
2. Im Zuge von Präventionsmaßnahmen ist eine Verminderung oder Verhinderung des Unterstützungsbedarfs anzustreben.
3. Ziel in der Versorgung akut wohnungsloser Menschen ist die möglichst rasche und erfolgreiche (Re )Integration in die Gesellschaft durch Wohnungsversorgung und begleitende Betreuung.
4. Ziel ist der Zugang zum sozialen und geförderten Wohnbau.
5. Den Kundinnen, Kunden, Expertinnen und Experten ist die Möglichkeit zu geben, sich am Planungsprozess und an einer kontinuierlichen Maßnahmenevaluierung zu beteiligen.
(2) Sicherzustellen ist bzw. sind
1. Angebotsvielfalt und Kooperation durch
a) die bedarfsgerechte Bereitstellung von Maßnahmen der Wohnungslosenhilfe in allen Planungsregionen,
b) die Differenzierung der Angebote nach Bedarf regional-, zielgruppen- und geschlechtsspezifisch, soweit dies möglich ist, sowie
c) die Kooperation der für die Problemlösung des Einzelnen hilfreichen Akteure;
2. Prävention zur Verhinderung von Wohnungsverlust durch
a) ein flächendeckendes, niederschwelliges Angebot für Wohnraumsicherung und Delogierungsprävention sowie
b) die Sensibilisierung der Gesellschaft für die Thematik der Wohnungslosigkeit;
3. Priorität der (Re )Integration durch Wohnungsversorgung und begleitende Betreuung durch
a) Gemeindenähe und -integration,
b) ambulante und mobile Betreuung vor stationärer Versorgung sowie
c) das ausreichende Bereitstellen von Wohnraum für diese Zielgruppe.
4. Zugang zum sozialen und geförderten Wohnbau durch
a) Schaffung eines Zugangs zu erschwinglichem Wohnraum für Wohnungslose sowie
b) Bereitstellung eines bestimmten Anteils von Wohnungen im Rahmen des sozialen Wohnbaus für diese Zielgruppe.
Ein angemessenes Verhältnis der Anzahl der Wohnplätze im Bezug zur Orts- bzw. Stadtteilgröße muss zum Zweck einer bestmöglichen Integration gegeben sein;
5. Beteiligung der Kundinnen und Kunden sowie Expertinnen und Experten durch Schaffung
a) transparenter Planungsprozesse und
b) von Evaluierungsmethoden.
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