§ 3
Ziele
Das Ziel der Vorsorge für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen ist
1. die Abwendung einer drohenden Wohnungslosigkeit,
2. die schrittweise Verbesserung der Lebenssituation Betroffener,
3. deren langfristige soziale und materielle Stabilisierung und
4. die Wiedererreichung selbständiger Lebensführung in einer eigenen Wohnung.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise