LandesrechtOberösterreichVerordnungenVerordnung über die Ziele der Sozialplanung für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen sowie Maßnahmen des Landes§ 1

§ 1

In Kraft seit 31. Januar 2009
Up-to-date

§ 1

Geltungsbereich

Diese Verordnung gilt für den gesamten Sachbereich der Vorsorge für wohnungslose und von Wohnungslosigkeit bedrohte Menschen in Oberösterreich, soweit der Zuständigkeitsbereich des Oö. SHG 1998 betroffen ist.

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