§ 8 Klausurprüfung — Oö. Abschlussprüfungsverordnung
Rückverweise
Die Klausurprüfung umfasst:
1. eine dreistündige schriftliche Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Deutsch und Kommunikation“,
2. eine dreistündige schriftliche Klausurarbeit im Prüfungsgebiet „Unternehmensführung und Rechnungswesen“ und
3. eine achtstündige praktische Klausurarbeit (einschließlich der Vorbereitungszeit) im Ausbildungsschwerpunkt. Das Prüfungsgebiet der praktischen Klausurarbeit umfasst die praktischen Pflichtgegenstände aus dem jeweiligen Ausbildungsschwerpunkt.
(Anm: BDVBl.Nr. 3/2026)