§ 3
Antragstellung
Der Teilersatz wird nur auf Antrag des Unternehmens nach Ende der Entgeltfortzahlung gewährt. Der Antrag hat alle für die Gewährung und Abwicklung des Teilersatzes maßgeblichen Daten zu enthalten, und zwar insbesondere:
1. Name und Anschrift des Unternehmens;
2. Name und Versicherungsnummer der Dienstnehmerin oder des Dienstnehmers, auf Grund deren oder dessen Arbeitsverhinderung der Teilersatz beantragt wird;
3. Glaubhaftmachung des Katastropheneinsatzes durch eine Bestätigung der Einsatzorganisation über Anlass und Dauer;
4. Höhe der nach dem dritten Tag des Katastropheneinsatzes geleisteten Entgeltfortzahlung sowie Angabe, ob Anspruch auf Sonderzahlung besteht.
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