(1) Der „Unterhimmel“ in der Stadtgemeinde Steyr ist Landschaftsschutzgebiet im Sinn des § 11 Oö. NSchG 2001.
(2) In der Anlage 1 sind die Grenzen des Landschaftsschutzgebiets durch den Plan im Maßstab 1 : 4.000 dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf des Schutzgebiets, ist die koordinaten-bezogene Darstellung der Anlage 2 maßgeblich. (Anm: LGBl. Nr. 15/2018)
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