§ 2
Schongebietsgrenze
(1) Das Schongebiet erstreckt sich über Teile der KG Wagrain, Stadtgemeinde Vöcklabruck, und der KG Oberpilsbach, Gemeinde Pilsbach. In der Anlage 1 sind die Außengrenzen des Schongebiets durch einen Übersichtslageplan im Maßstab 1:10.000 dargestellt. In der Anlage 2 ist die parzellenscharfe Abgrenzung des Schongebiets durch einen Katasterplan im Maßstab 1:5.000 dargestellt.
(2) Straßen, Wege, Bahngrundstücke, Brücken und Gewässer, die als Grenzen angeführt sind, werden in das Schongebiet nicht einbezogen.
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