LandesrechtOberösterreichVerordnungenV Naturschutzgebiet "Moosalm" in St. Wolfgang§ 1

§ 1§ 1

In Kraft seit 24. November 2006
Up-to-date

(1) Die „Moosalm“ in der Gemeinde St. Wolfgang, politischer Bezirk Gmunden, ist Naturschutzgebiet im Sinn des § 25 Oö. NSchG 2001.

(2) In der Anlage sind die Grenzen des Naturschutzgebietes und der einzelnen Zonen durch den Plan im Maßstab 1:6.500 dargestellt.

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