LandesrechtOberösterreichVerordnungenV Landschaftsschutzgebiet "Altpernstein" in Micheldorf

V Landschaftsschutzgebiet "Altpernstein" in Micheldorf

In Kraft seit 30. Mai 2006
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§ 1 § 1

(1) „Altpernstein“ in der Gemeinde Micheldorf in Oberösterreich, politischer Bezirk Kirchdorf an der Krems, ist Landschaftsschutzgebiet im Sinn des § 11 Oö. NSchG 2001.

(2) Die Grenzen des Landschaftsschutzgebiets sind in der Anlage durch einen Plan im Maßstab 1:2.500 dargestellt.

§ 2 § 2

Im Landschaftsschutzgebiet bedürfen über die gemäß § 5 des Oö. NSchG 2001 bewilligungspflichtigen Vorhaben hinaus folgende weitere Vorhaben einer Bewilligung der Behörde:

1. die Aufforstung;

2. die Errichtung und Änderung von Wegen und Lehrpfaden;

3. die Neuanlage und die Vergrößerung von Park-, Abstell- und Lagerplätzen;

4. die Errichtung und die Änderung von elektrischen Leitungsanlagen;

5. die Errichtung und die Änderung von Telekommunikations- und Fernmeldeeinrichtungen;

6. die Errichtung von Windkraftanlagen;

7. die Durchführung geländegestaltender Maßnahmen;

8. die Errichtung von Sport- und Freizeitanlagen;

9. die Eröffnung und die Erweiterung von Steinbrüchen, von Sand-, Lehm- oder Schotterentnahmestellen sowie das Lagern und Ablagern dieser Materialien.

§ 3 § 3

(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

(2) Die im § 1 Abs. 2 genannte Anlage wird gemäß § 11 des Oö. Kundmachungsgesetzes kundgemacht. Sie ist während der Dauer der Wirksamkeit dieser Verordnung beim Gemeindeamt Micheldorf, bei der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf an der Krems sowie bei der für die Vollziehung des Oö. NSchG 2001 zuständigen Abteilung des Amtes der Oö. Landesregierung während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht aufzulegen.