Artikel II
In-Kraft-Treten
(Anm: Übergangsrecht zur Novelle ALZ Nr. 22/2005)
(1) Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung in der Amtlichen Linzer Zeitung folgenden Tag in Kraft.
(2) Für Personen, die zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Verordnung die Funktion der Leitung des Pflgedienstes eines Landespflege- und Betreuungszentrums bereits ausüben, tritt im Funktionstitel "Pflegdirektor/Pflegedirektorin" keine Änderung ein.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise