Langfristiges Ziel des Landschaftspflegeplans und der Pflegemaßnahmen gemäß § 4 ist, die Au- und Hangwälder in naturnahe Wälder überzuführen und anschließend in Form einer dauernd naturnahen Bewirtschaftung zu erhalten, die Jagdbewirtschaftung auf einen waldbaulich verträglichen Wildstand auszurichten und die Wiesenflächen in der bisher geübten mäßig intensiven Weise zu bewirtschaften. Sofern diese Zielsetzungen nicht beeinträchtigt werden, kann die forstliche Bewirtschaftung auch ausgesetzt oder auf Dauer eingestellt werden.
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