(1) Die „Schwarzenbergwiese“ in der Gemeinde Grünburg, politischer Bezirk Kirchdorf a. d. Krems, ist Naturschutzgebiet im Sinn des § 25 Oö. NSchG 2001.
(2) In der Anlage ist die Grenze des Naturschutzgebiets durch den Plan im Maßstab 1:2.000, die Vermessungspunkte durch das Koordinatenverzeichnis dargestellt.
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