(1) Die „Almauen“ in den Gemeinden Bad Wimsbach-Neydharting und Steinerkirchen an der Traun, politischer Bezirk Wels-Land, sind Naturschutzgebiet im Sinn des § 25 Oö. NSchG 2001.
(2) In der Anlage ist die Grenze des Naturschutzgebiets durch den Plan im Maßstab 1:3.500 dargestellt.
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