(1) Das „Feuchtgebiet Teichstätt“ in der Gemeinde Lengau, politischer Bezirk Braunau am Inn, ist Naturschutzgebiet im Sinn des § 25 Oö. NSchG 2001.
(2) In der Anlage sind die Grenzen des Naturschutzgebietes durch den Plan im Maßstab 1:3.000 dargestellt.
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