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Verordnung über den Höchstzinssatz der vom Oö. Landes-Wohnungs- und Siedlungsfonds gewährten Darlehen
§ 2
§ 2
In Kraft seit 01. Januar 2004
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§ 2 — Verordnung über den Höchstzinssatz der vom Oö. Landes-Wohnungs- und Siedlungsfonds gewährten Darlehen
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§ 2
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft.
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