§ 1
§ 2
Vorwort
Der Höchstzinssatz der vom Oö. Landes-Wohnungs- und Siedlungsfonds gewährten Darlehen beträgt 4%, soweit nicht ohnehin ein niedrigerer Zinssatz festgesetzt wurde.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft.