LandesrechtOberösterreichVerordnungenVerordnung über den Höchstzinssatz der vom Oö. Landes-Wohnungs- und Siedlungsfonds gewährten Darlehen

Verordnung über den Höchstzinssatz der vom Oö. Landes-Wohnungs- und Siedlungsfonds gewährten Darlehen

In Kraft seit 01. Januar 2004
Up-to-date

§ 1

§ 1

Der Höchstzinssatz der vom Oö. Landes-Wohnungs- und Siedlungsfonds gewährten Darlehen beträgt 4%, soweit nicht ohnehin ein niedrigerer Zinssatz festgesetzt wurde.

§ 2

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft.