(1) Die „Kremsauen“ in den Gemeinden Nußbach und Schlierbach, politischer Bezirk Kirchdorf an der Krems, sind Naturschutzgebiet im Sinn des § 25 Oö. NSchG 2001.
(2) In der Anlage ist die Grenze des Naturschutzgebietes durch den Plan im Maßstab 1:2.000 dargestellt.
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