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Verordnung über die Höhe der Entschädigung der Mitglieder der Entschädigungskommission nach dem Oö. Krankenanstaltengesetz
§ 3
§ 3
In Kraft seit 01. Oktober 2002
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§ 3 — Verordnung über die Höhe der Entschädigung der Mitglieder der Entschädigungskommission nach dem Oö. Krankenanstaltengesetz
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§ 3
Diese Verordnung tritt mit 1. Oktober 2002 in Kraft.
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