LandesrechtOberösterreichVerordnungenVerordnung über den Ersatz der Kosten für die Führung der Unionsbürger-Wählerevidenz

Verordnung über den Ersatz der Kosten für die Führung der Unionsbürger-Wählerevidenz

In Kraft seit 16. Februar 2002
Up-to-date

§ 1

§ 1

Den Gemeinden werden die mit der Führung der Unionsbürger-Wählerevidenz verbundenen Kosten zur Hälfte in Form eines Bauschbetrags ersetzt, der für jede zum Ende des Jahres in der Unionsbürger-Wählerevidenz erfasste Person mit 2,18 Euro festgesetzt wird.

§ 2

§ 2

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.