§ 1
(1) Die "Traunauen bei St. Martin" in der Gemeinde Traun, politischer Bezirk Linz-Land, sind Naturschutzgebiet im Sinn des § 21 Oö. NSchG 1995.
(2) In der Anlage ist die Grenze des Naturschutzgebietes durch den Plan im Maßstab 1:5.000 dargestellt.
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