(1) Der Laudachsee und die Laudachmoore in den Gemeinden Gmunden und St. Konrad, politischer Bezirk Gmunden, sind Naturschutzgebiet im Sinn des § 21 Oö. NSchG 1995.
(2) Die Grenzen des Naturschutzgebiets sind in der Anlage 1 in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 20/2013 durch den Plan im Maßstab 1 : 5.000 dargestellt. Bestehen Zweifel über den Grenzverlauf dieser Darstellung, ist die koordinatenbezogene Darstellung der Anlage 2 maßgeblich. (Anm: LGBl.Nr. 20/2013)
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