(1) Die ”Richterbergau” in der Gemeinde Liebenau, politischer Bezirk Freistadt, ist Naturschutzgebiet im Sinn des § 21 Oö. NSchG 1995.
(2) In der Anlage ist die Grenze des Naturschutzgebietes durch den Plan im Maßstab 1 : 2.000 dargestellt.
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