§ 2
Der Antrag auf Erteilung einer Bewilligung hat insbesondere folgende Angaben und Beschreibungen über die Umwelt zu enthalten:
1. Geographische Lage des Orts der Aussetzung und genaue Standortangaben;
2. Nähe zu wichtigen Biotopen oder geschützten Gebieten;
3. wirtschaftliche Tätigkeiten der ortsansässigen Bevölkerung, die sich auf die natürlichen Ressourcen des Gebiets stützen;
4. klimatische Merkmale des Gebiets, die wahrscheinlich von der Aussetzung betroffen werden;
5. geographische, geologische und pedologische Eigenschaften;
6. Flora und Fauna einschließlich Nutzpflanzen, Nutztiere und wandernde Arten;
7. bereits bekannte, in dem Gebiet geplante Erschließungen oder Geländeumwidmungen, die sich auf den Umwelteinfluss der Aussetzung auswirken könnten;
8. Maßnahmen, die getroffen werden, um eine Schädigung des Naturhaushalts oder der Grundlagen von Lebensgemeinschaften von beheimateten Pflanzen- oder Tierarten möglichst gering zu halten oder auszuschließen.
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