§ 10
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der o.ö. Landesregierung vom 21. August 1989 über die Geschäftsordnung des Umweltschutzbeirates, LGBl. Nr. 59, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 58/1994 außer Kraft.
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