§ 1
Allgemeines
Die Schul- und Heimordnung soll zur Verbesserung der konfliktfreien Abwicklung des Schulbetriebes, insbesondere im Zusammenwirken zwischen Direktion, Lehrern, Schülern, Eltern und Personal zum Zwecke der Erfüllung des gesetzlichen Auftrages der Schulen dienen. Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten für Schule, Schülerheim, für Schulveranstaltungen und für schulbezogene Veranstaltungen.
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