Vorwort
(1) Der Pichlwald in Loibichl in der Gemeinde Innerschwand, politischer Bezirk Vöcklabruck, ist Naturschutzgebiet im Sinne des § 17 des O.ö. NSchG. 1982.
(2) Das Naturschutzgebiet umfaßt die aus dem Grundstück Nr. 2676, KG. Innerschwand, vermessenen Teilflächen, Mischwald (FL = 1.270 m2) und Eibenwald (FL = 26.244 m2).
(3) In der Anlage ist die Grenze des Naturschutzgebietes durch den Plan im Maßstab 1:2.000 dargestellt.
Gemäß § 17 Abs. 4 O.ö. NSchG. 1982 sind folgende Eingriffe gestattet:
a) die rechtmäßige Ausübung der Jagd, ausgenommen die Errichtung jagdlicher Einrichtungen;
b) das Befahren mit Fahrzeugen für Zwecke der Forstwirtschaft;
c) das Betreten durch die Eigentümer und durch von ihnen Beauftragte sowie für wissenschaftliche Zwecke;
d) die forstliche Nutzung in der Form der Einzelstammentnahme mit Ausnahme der Eibe (Taxus baccata L.);
e) Maßnahmen zur Erhaltung des Schutzgebietes im Einvernehmen mit der Naturschutzbehörde.
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
Plan des Naturschutzgebietes Pichlwald in Loibichl
(Anm: Anlage nicht darstellbar; siehe LGBl.Nr. 72/1993 )