LandesrechtOberösterreichVerordnungenV Naturschutzgebiet "Eglsee und die angrenzenden Niedermoorflächen" in St. Lorenz

V Naturschutzgebiet "Eglsee und die angrenzenden Niedermoorflächen" in St. Lorenz

In Kraft seit 17. März 1992
Up-to-date

§ 1 § 1

(1) Der Eglsee und die daran angrenzenden Niedermoorflächen sind, soweit sie sich in der Gemeinde St. Lorenz, politischer Bezirk Vöcklabruck, befinden, Naturschutzgebiet im Sinne des § 17 des Gesetzes.

(2) Das Naturschutzgebiet umfaßt die Grdst. Nr. 2277, 2278/1, 2278/3, 2280, 2281/1 und 2488, alle KG. St. Lorenz.

§ 2 § 2

Gemäß § 17 Abs. 4 des Gesetzes sind folgende Eingriffe gestattet:

a) auf den Grdst. Nr. 2278/1, 2280, 2281/1 und 2278/3, KG. St. Lorenz, die landwirtschaftliche Nutzung in Form der einmaligen Mahd ab 30. August; auf einem südlich an die Wegparzelle Nr. 2376/1 angrenzenden 40 m breiten Streifen der Grdst. Nr. 2281/1 und 2278/3, KG. St. Lorenz, die landwirtschaftliche Nutzung in Form der zweimaligen Mahd;

b) die rechtmäßige Ausübung der Jagd und der Fischerei;

c) das Betreten und Befahren im Rahmen der gestatteten landwirtschaftlichen Nutzung;

d) das Betreten im Rahmen der gestatteten jagdlichen und fischereilichen Nutzung.

§ 3 § 3

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.