(1) Der Schalchhamer Auwald in der Gemeinde Regau, politischer Bezirk Vöcklabruck, ist Landschaftsschutzgebiet im Sinne des § 7 des Gesetzes.
(2) Das Landschaftsschutzgebiet umfaßt die Grundstücke Nr. 3161, 3278 und 3279, je KG. Unterregau, jenen Teil des Grundstückes Nr. 3494/1, KG. Unterregau, der im Osten durch die gerade Verbindungslinie zwischen dem südöstlichen Eckpunkt des Grundstückes Nr. 3278 und dem nordöstlichen Eckpunkt des Grundstückes Nr. 3280, je KG. Unterregau, begrenzt wird sowie jenen Teil des Grundstückes Nr. 3155/1, KG. Unterregau, dessen westliche Begrenzung die gedachte Gerade zwischen den Vermessungspunkten 8167 und 8390 darstellt.
(3) Die Grenze des Landschaftsschutzgebietes ist in dem Plan im Maßstab 1:1000 (Anlage) dargestellt.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise