§ 1
Für das Dienstabzeichen der besonderen Aufsichtsorgane wird folgende Form und Ausstattung bestimmt:
Das Dienstabzeichen hat die Form eines unten spitz zulaufenden Schildes, der oben 50 mm breit ist und dessen Höhe 70 mm mißt. In der Mitte des Schildes befindet sich das Wappen des Bundes landes Oberösterreich. Es ist allseits von einem 15 mm breiten Streifen umgeben, der in roter Farbe folgende 5 mm hohe Aufschrift trägt: oben den Namen der Gemeinde, links "Parkgebühren" und rechts "Aufsichtsorgan". Das Dienstabzeichen ist aus haltbarem Material herzustellen.
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