§ 2
Die gegen den Uhrzeigersinn erfolgende Beschreibung der Schongebietsgrenze beginnt im Nordosten beim südöstlichsten Eckpunkt des Grundstückes 68/3, KG. Stadl-Traun, und die Schongebietsgrenze verläuft wie folgt:
a) in der KG. Stadl-Traun:
Vom südöstlichsten Eckpunkt des Grundstückes Nr. 68/3 verläuft die Schongebietsgrenze entlang der Südwest- bzw. Südgrenze des Grundstückes Nr. 704/2 (Lokalbahntrasse Lambach-Vorchdorf) bis zum nordwestlichsten Eckpunkt des Grundstückes Nr. 68/2 und von diesem Punkt geradlinig in etwa westlicher Richtung zum nördlichsten Eckpunkt des Grundstückes Nr. 158/4 (Bahndurchlaß), weiter entlang der nordwestlichen Grenze dieses Grundstückes Nr. 158/4 bis zum westlichsten Eckpunkt dieses Grundstückes, quert dort das Weggrundstück Nr. 690/1 auf dem kürzesten Weg zum nördlichsten Eckpunkt des Grundstückes Nr. 159/7, führt weiter entlang der nordwestlichen Grenze dieses Grundstückes Nr. 159/7 bis zum westlichsten Eckpunkt dieses Grundstückes und quert dort das Weggrundstück Nr. 689/1 auf dem kürzesten Weg bis zum nördlichsten Eckpunkt des Grundstückes Nr. 722. Von dort entlang der Nordostgrenzen der Grundstücke Nr. 724 und 719/1 weiter entlang der Nordwestgrenze des letztgenannten Grundstückes bis zum westlichsten Eckpunkt dieses Grundstückes Nr. 719/1. Dort wird die Moritz-von-Schwind-Straße entlang der gemeinsamen Grenze zwischen den Grundstücken Nr. 650/3 und 718 gequert, und zwar bis zur südlichsten Ecke des Grundstückes Nr. 706/2. Weiter entlang der südlichen Grenze der Grundstücke Nr. 706/2 und 706/1 zum Schnittpunkt der Grundstücksgrenzen zwischen den Grundstücken Nr. 706/1, 710 und 369/10; von dort entlang der Grenze zwischen den Grundstücken Nr. 369/10 und 710 bis zur südlichsten Ecke des Weggrundstückes Nr. 675/2 (Pflegergasse). Die Pflegergasse (Grundstück Nr. 675/2) am Südrand entlang bis zum westlichsten Eckpunkt der Pflegergasse (das ist die Einmündung in die Harterstraße, Grundstück Nr. 674/2); die südliche Grenze der Harterstraße und in der Folge der Südgrenze der Fabrikstraße (Grundstück Nr. 673) entlang bis zur nördlichsten Ecke des Grundstückes Nr. 263/1; von dort die Fabrikstraße in gerader Linie zur östlichsten Ecke des Grundstückes Nr. 250 querend, weiter zur nördlichsten Ecke dieses Grundstückes, sodann entlang der Nordwestgrenze des Grundstückes Nr. 251 und der Nordostgrenzen der Grundstücke Nr. 249 und 248 bis zur nördlichsten Ecke des letztgenannten Grundstückes. Von dieser nördlichsten Ecke des Grundstückes Nr. 248 dem Traunfluß an seinem rechten Ufer flußaufwärts entlang der Ostgrenze des Grundstückes Nr. 703/1 folgend bis zum südöstlichsten Eckpunkt des zuletzt genannten Grundstückes. Von dort entlang der Südgrenze des Grundstückes Nr. 703/1, KG. Stadl-Traun, bis zum nordöstlichsten Eckpunkt des Weggrundstückes Nr. 1554, KG. Kemating.
b) in der KG. Kemating:
Vom nordöstlichsten Eckpunkt des Weggrundstückes Nr. 1554 führt die Schongebietsgrenze weiter entlang der Ostgrenze dieses Weggrundstückes Nr. 1554 bis zum westlichsten Eckpunkt des Grundstückes Nr. 4; vom westlichsten Eckpunkt des Grundstückes Nr. 4 in gerader Linie bis zum westlichsten Eckpunkt des Grundstückes Nr. 66 und weiter in etwa südöstlicher Richtung entlang der östlichen Grenze des Weggrundstückes Nr. 1562/2 bis zu dem dem Schnittpunkt der Grundstücke Nr. 1562/2, 59/1 und 1878 am kürzesten Weg gegenüberliegenden Punkt; von diesem Punkt geradlinig in etwa ostnordöstlicher Richtung bis zum östlichsten Eckpunkt des Grundstückes Nr. 199/3, von dort in etwa ostnordöstlicher Richtung geradlinig zum östlichsten Eckpunkt des Grundstückes Nr. 1924/1, weiter entlang der Gemeindegrenze zwischen der Marktgemeinde Bad Wimsbach-Neydharting und der Gemeinde Roitham bis zum nördlichsten Eckpunkt des Grundstückes Nr. 1920/1.
c) in der KG. Bachloh:
Vom nördlichsten Eckpunkt des Grundstückes Nr. 1920/1, KG. Kemating, wird das Weggrundstück Nr. 1461 geradlinig zur südlichsten Ecke des Grundstückes Nr. 1460 gequert und die Schongebietsgrenze verläuft sodann entlang der Südostgrenzen der Grundstücke Nr. 1460, 1463, 1464 und 1466 bis zum nördlichsten Eckpunkt des zuletzt genannten Grundstückes; von diesem Punkt den Weg Nr. 1437 geradlinig zur südlichsten Ecke des Weggrundstückes Nr. 1402 querend, entlang der Westgrenze dieses Weggrundstückes bis zum nördlichsten Eckpunkt des Grundstückes Nr. 1402; von diesem Eckpunkt geradlinig in etwa nordöstlicher Richtung bis zum nordwestlichsten Eckpunkt des Grundstückes Nr. 1383/1; von hier geradlinig in etwa nordöstlicher Richtung bis zum nördlichsten Eckpunkt des Grundstückes Nr. 1360; weiter entlang der Nordwestgrenzen der Grundstücke Nr. 1359, 1355/2 und 1350 bis zum nördlichsten Eckpunkt des letztgenannten Grundstückes; von diesem Punkt geradlinig in etwa ostnordöstlicher Richtung bis zum südlichsten Eckpunkt des Grundstückes Nr. 1307; von diesem Eckpunkt geradlinig in etwa nordöstlicher Richtung bis zum Schnittpunkt der Grenzen der Grundstücke Nr. 1282, 1272 und 1273; von hier geradlinig in etwa ostnordöstlicher Richtung bis zum südlichsten Eckpunkt des Grundstückes Nr. 1209 und von dort weiter geradlinig in etwa nordöstlicher Richtung bis zum nördlichen Eckpunkt des Grundstückes Nr. 157; von dort der Ostgrenze des Grundstückes Nr. 156 in nördlicher Richtung folgend bis zum nördlichsten Eckpunkt des letztgenannten Grundstückes; von dort entlang der Nordgrenze des Grundstückes Nr. 143/2 bis zum südöstlichsten Eckpunkt des Grundstückes Nr. 68/3, KG. Stadl-Traun, womit der Ausgangspunkt erreicht wird.
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