§ 1
Zur Sicherung des Grundwasservorkommens im Harbachtal, Jaunitztal und Freistädter Becken, das der Deckung des Wasserbedarfes der Stadtgemeinde Freistadt, der Marktgemeinden Kefermarkt, Rainbach im Mühlkreis und Reichenthal sowie der Gemeinden Hirschbach im Mühlkreis und Waldburg dient, wird - unbeschadet bestehender Rechte - das im § 2 umschriebene Grundwasserschongebiet bestimmt.
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