§ 1
Zum Schutze des Grundwasservorkommens im Bereich der Marktgemeinde Königswiesen zwischen dem Hindberg und dem Numberg für eine zukünftige Trinkwasser- und Nutzwassergewinnung wird - unbeschadet bestehender Rechte - das im § 2 umschriebene Grundwasserschongebiet bestimmt.
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