(1) Der Kreuzberg im Gemeindegebiet Weyer-Markt, politischer Bezirk Steyr-Land, ist Naturschutzgebiet im Sinne des § 2 des Gesetzes.
(2) Das Naturschutzgebiet umfaßt das Grundstück Nr. 780/1 KG. Weyer unter Ausnahme des Teiles, der nördlich der jeweils geraden Verbindungslinien zwischen den Vermessungspunkten Nr. 47 fortlaufend bis Nr. 69 und der geraden Verbindungslinie zwischen dem Vermessungspunkt Nr. 69 und der westlichsten Ecke des Grundstückes Nr. 706/1 KG. Weyer gelegen ist, sowie die Grundstücke Nr. 779 und 780/5 je KG. Weyer. Die Vermessungspunkte sind in einem Koordinatenverzeichnis (Anlage 1) dargestellt. Die Grenze des Naturschutzgebietes ist in dem Plan im Maßstab 1:2880 (Anlage 2) dargestellt.
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