§ 15
Fachliche Aspekte für die Beurteilung von Schularbeiten
(1) Für die Beurteilung von Schularbeiten sind folgende fachliche Aspekte maßgebend:
1. im Unterrichtsgegenstand Deutsch:
a) Inhalt, wobei entsprechend der Themenstellung Beobachtungsfähigkeit, Gedankenrichtigkeit, Sachlichkeit, Themenbehandlung, Aufbau, Ordnung und Phantasie zu berücksichtigen sind,
b) Ausdruck,
c) Sprachrichtigkeit,
d) Schreibrichtigkeit;
2. im Unterrichtsgegenstand Rechnen:
a) gedankliche Richtigkeit,
b) sachliche bzw. rechnerische Richtigkeit,
c) Genauigkeit;
3. in anderen Unterrichtsgegenständen:
a) gedankliche Richtigkeit,
b) sachliche bzw. rechnerische Richtigkeit,
c) Genauigkeit,
d) Ordnung und Übersichtlichkeit der Darstellung, gegebenenfalls unter Berücksichtigung der sprachlichen Genauigkeit.
(2) Diese fachlichen Aspekte sind unter Bedachtnahme auf die Aufgabenstellung und den Umfang der Schularbeit zu berücksichtigen.
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