(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) Gleichzeitig wird die Landwirtschaftskammerwahlordnung 1961, LGBl. Nr. 34, in der Fassung der Verordnungen LGBl. Nr. 44/1967 und LGBl. Nr. 60/1970 aufgehoben.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise