LandesrechtOberösterreichVerordnungenVerordnung über die Abfindung von Versehrtenrenten nach dem O.ö. Gemeinde-Unfallfürsorgegesetz§ 3

§ 3

In Kraft seit 03. Februar 1972
Up-to-date

§ 3

Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

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