§ 3 § 3 — V Naturschutzgebiet "Pesenbachtal" in Feldkirchen, Herzogsdorf und St. Martin i.M.
Rückverweise
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden