§ 5 § 5 — NÖ LGA Pensionsanspassungsverordnung 2026
Der Grenzwert für die Erhöhung der Witwen- und Witwerpension sowie des Witwen- und Witwerversorgungsgenusses beträgt für das Jahr 2026 € 2.616,70 .
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden