(1 ) Die Reihenuntersuchung hat in der Anfertigung eines Thoraxröntgen zu bestehen.
(2 ) Bei Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, hat die Reihenuntersuchung mittels Thoraxröntgen oder über immunologische Infektionsdiagnostik zu erfolgen.
(3 ) Bei bestehender Schwangerschaft ist eine klinische Untersuchung und eine Infektionsdiagnostik durchzuführen. Ein Thoraxröntgen ist spätestens drei Monate nach Beendigung der Schwangerschaft nachzuholen. In medizinisch begründeten Einzelfällen kann auch ein Thoraxröntgen bei Schwangeren durchgeführt werden.
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