Das von einer nicht anstaltsbedürftigen Begleitperson – sofern nicht ein Ausnahmetatbestand nach § 44 Abs. 5 NÖ KAG vorliegt – pro Belegstag zu leistende Entgelt (Begleitpersonenentgelt) wird wie folgt festgesetzt:
1. Begleitperson zu Patienten ab dem vollendeten 4. bis zum vollendeten 11. Lebensjahr: € 14,43
2. Begleitperson zu Patienten ab dem vollendeten 11. Bis zum vollendeten 15. Lebensjahr: € 21,70
3. Begleitperson zu Patienten ab dem vollendeten 15. Lebensjahr: € 43,40
4. Begleitperson zu Sonderklassepatienten € 43,40
5. Begleitperson im Familienapartment € 166,10
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